Aufwendungen und Finanzierungsformen von BGM/BGF

Am 4. Oktober 2013 von Sascha Ballach
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Kosten von BGM/BGFWir haben bereits über Kosten von Krankheit gesprochen und was betriebliches Gesundheitsmanagement/betriebliche Gesundheitsförderung dem Unternehmen bringen kann. Es lässt sich aber auch nicht verleugnen, dass BGM/BGF Kosten bzw. Aufwendungen verursacht und die wollen wir zunächst näher beleuchten.
Folgende Aufwendungen sollten bedacht werden und die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden:

  • Zeit in Form von Arbeitszeit von Führungskräften und Mitarbeitern.
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten.
  • Budgets, da die Maßnahmen und ggf. der Einsatz externer Anbieter/Dienstleister (vor-) finanziert werden müssen.
  • Organisation, das sich ein BGM/BGF auf die gesamte Organisation auswirkt. Hier sind eventuell neue betriebliche Abläufe zu definieren und festzuschreiben.

(Re-) Finanzierung von betrieblichen Gesundheitsmanagement/betrieblicher Gesundheitsförderung

Für die Finanzierung von BGM-Maßnahmen gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten: einerseits kann der Arbeitgeber alle Kosten aufgrund einer Bedarfsorientierung tragen oder mit möglichen Refinanzierungen betriebswirtschaftlich optimieren. Im folgenden werden diese Möglichkeiten dargestellt:

Arbeitgeber zahlt die gesamten BGM-Kosten

  • Die durchgeführten Maßnahmen liegen im ganzen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse (am Bedarf ausgerichtet)
  • Es empfiehlt sich eine Bedarfsbestimmung/Analyse, um die entsprechenden Maßnahmen auszuwählen und zielführend zu agieren.
  • Die notwendigen Maßnahmen werden umgesetzt – Kosten spielen keine Rolle.
  • Der Arbeitgeber übernimmt hier auch die Kosten der Mitarbeiter, die durch einen möglichen geldwerten Vorteil entstehen.

Förderung nach $20/20a SGB V (5. Sozialgesetzbuch)

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
  • Dies geschieht nach strengen/ genauen Vorgaben und in ausgewählten Handlungsfeldern, die im Handlungsleitfaden zu diesem Paragraphen genau festgehalten sind. Hierdurch soll eine möglichst hohe Qualität der Maßnahmen gesichert werden.
  • Eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen, um dann die Maßnahmen auswählen zu können, die zielführend sind und nicht im Sande verlaufen!
  • Die Förderungshöhe der jeweiligen Maßnahme kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.

Ausnutzung „500-Euro-Paragraph“

  • §3, 34 EStG regelt die gesetzliche Möglichkeiten, Maßnahmen des BGM steuerlich geltend zu machen.
  • Das Kostenlimit liegt bei 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei.
  • Abgesetzt werden können hier jedoch nur Maßnahmen, die dem §20/20a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen (s.o.)
  • Eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen (s.o).

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

  • Die maximale Grenze liegt bei 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
  • Es gibt keine Vorgaben, was die Ausgestaltung der Maßnahmen angeht. Eine Klärung mit dem Finanzamt wird aber empfohlen.
  • eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen (s.o).

 

Wie Sie ihr BGM betriebswirtschaftlich optimieren, zeigen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an: 030/548 118 02.

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