Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Häufig werden die Begriffe „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) und „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) gleich gesetzt bzw. als Synonym verwendet. Dies ist jedoch aus fachlicher Sicht falsch. Wie wir aus dem Artikel zum BGM erfahren haben, ist die betriebliche Gesundheitsförderung eine Teildisziplin des betrieblichen Gesundheitsmanagements und kann diesem nicht gleichgesetzt werden.
Was tun, bei Belastungen?
Körperliche und geistige Tätigkeiten im Erwerbsleben gehen meist mit physischen, physikalischen und psychischen Belastungen einher, wobei die Unterscheidung zwischen Belastung und Beanspruchung eine große Rolle spielt. Während unter „Belastungen“ Einflüsse verstanden werden, die auf den Menschen von außen einwirken, bezeichnen „Beanspruchungen“ die dazugehörigen Auswirkungen auf den Menschen. Ziel einer erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, die Mitarbeiter gesund/gesünder werden zu lassen und so den täglichen Anforderungen gerecht zu werden. Viele Unternehmen haben den Nutzen und die Wichtigkeit von betrieblicher Gesundheitsförderung bereits erkannt, dies zu einer Managementaufgabe gemacht und betriebliche Programme und Projekte erfolgreich in ihren Unternehmen eingeführt bzw. umgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise:
- Programme für einen gesunden Rücken oder mehr Bewegung am Arbeitsplatz, das „Gesunde Gewohnheiten“ Programm, etc.
- Ernährungsprogramme zum Thema Kantinenessen, etc.
- Stressbewältigungsprogramm: Wie mit Stress umgehen? Programme zur Arbeitsplatzorganisation, Burn-out-Prävention, etc.
- Suchtprävention: Punktnüchternheit – Null Promille am Arbeitsplatz, Rauchentwöhnungsprogramme, etc.
- Gesundheitstage
Um ein BGF bzw. einzelne Maßnahmen erfolgreich umsetzen zu können, sollten einige Punkte beachtete werden. Diese Leitlinien finden sich in der Luxemburger Deklaration und sind auch auf das BGM anwendbar. Dort heißt es:
- Die gesamte Belegschaft muss mit einbezogen werden (Partizipation). Dies bedeutet nichts anderes, als das bei allen Planungs- und Umsetzungsschritten die Belegschaft (z.B. vertreten durch den Betriebsrat) beteiligt sein sollte. Ebenso sollten die BGF-Maßnahmen allen Mitarbeitern zugänglich sein.
- BGF muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden (Integration). Alle Entscheidungen sollen demnach neben dem ökologischen Nutzen auch auf die Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter hin überprüft werden.
- Alle Maßnahmen und Programme müssen systematisch durchgeführt werden: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (Projektmanagement). Es liegt also – genau wie beim BGM – ein Planungsprozess in Form eines PDCA-Zyklus oder eines ähnlichen Kreislaufs zu Grunde. Es bringt Ihrem Unternehmen nichts, einfach irgend etwas anzubieten, was nicht dem Bedarf im Unternehmen entspricht. Ein solcher blinder Aktionismus würde das gesamte Projekt scheitern lassen.
- Beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen. Dabei zielt die Verhaltensprävention auf eine gesunde Selbst-Steuerung von Einzelpersonen ab und die Verhältnisprävention auf gesunde Arbeitsbedingungen. So sollte man nicht nur den Mitarbeitern anbieten, zu lernen, wie man mit Stress zurecht kommt, sondern auch schauen, was den Stress verursacht und ob bzw. wie man hier gegenwirken kann.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Förderung der physischen und psychischen Gesundheit
Die betriebliche Gesundheitsförderung konzentriert sich auf die aktive Förderung der Gesundheit (physische und psychische Gesundheit) aller Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der Primärprävention. Gesundheitsförderung im Unternehmen bedeutet demnach, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Gesundheit zu erhalten und zu fördern bzw. sie dabei zu unterstützen. Hierein fallen beispielsweise Themen aus dem Bewegungsbereich, aus der Ernährung und der Stressprävention. Unterstützung können sich Unternehmen unter anderem durch die gesetzlichen Krankenkassen holen, die die Förderung der betrieblichen Gesundheit als Handlungsauftrag übertragen bekommen haben. Alle rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in den §§ 20 und 20a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Darüber hinaus gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten: so kann betriebliche Gesundheitsförderung mit 500 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr nach §3 Abs. 34 Einkommenssteuergesetz vom Arbeitgeber steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie mit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) konform sind.
Externe Berater / Dienstleister nehmen wichtige Unterstützungsfunktion ein
Für die erfolgreiche Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Unterstützung eines externen Dienstleisters bzw. eines externen Anbieters erforderlich, z.B. für die Umsetzung von Bewegungsprogrammen, wie dem „Gesunde Gewohnheiten“ Programm. Diese Kernkompetenzen halten die Firmen in der Regel nicht im Unternehmen vor. Hier sollten Sie unbedingt auf die Qualität des Anbieters und der angebotenen Maßnahme achten, damit Ihr BGF auch erfolgreich ist. Stellen Sie sich beispielsweise folgende Fragen: Passt die angebotene Maßnahme zu den gesetzten Gesundheitszielen? Bieten die angebotenen Maßnahmen einen nachhaltigen Nutzen?
Gerne helfen wir Ihnen, Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden. Rufen Sie uns an!
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