Arbeitsschutz

Am 20. September 2013 von Sascha Ballach
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ArbeitsschutzUnter Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz (englisch Occupational Health and Safety) versteht man alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die zum Schutz der Beschäftigten durch den Arbeitgeber vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen (z.B. durch die Fürsorgepflicht oder Schulungspflicht) ergriffen werden. Das oberste Ziel liegt in der Unfallverhütung und dem Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen.

Der Arbeitsschutz sollte organisatorisch – ebenso wie die betriebliche Gesundheitsförderung – in ein betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. ein Managementkonzept integriert werden. Beim Arbeitsschutz geht es um den Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen. Die Gefahren können in Form von Personenschäden (Verletzungen nach Unfällen oder Berufskrankheiten, etc.) auftreten – Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen , wie Über- und Unterforderung. In Deutschland überwachen in einem dualen System staatliche Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die Arbeitssicherheit.

In den letzten Jahren entwickelt sich der Arbeitsschutz weg von der reinen technischen Verhinderung von Unfällen hin zu einer umfassenden Prävention (z.B. Arbeitsplatzergonomie). Dies bedeute auch, dass die psychologischen Faktoren der Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen und die technischen Aspekte der Arbeitssicherheit ergänzen.

Gesetze, Verordnungen, usw.
Die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers und die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sind im Grundsatz im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dazu kommen ergänzende Verordnungen und Richtlinien – je nach Branchenzugehörigkeit – zum Tragen, wie z.B.:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsplatzgesetz
  • Datenschutzgesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Strahlenschutzgesetz
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Brandschutzverordnung
  • etc.

Darüber hinaus greift noch der § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier sind speziell die Pflichten des Arbeitsgebers geregelt.
Wenn man sich die Aufzählung so anschaut, gibt es für Arbeitgeber ganz schön viel zu beachten. Und, wie sieht es bei Ihnen aus? Kennen Sie alle nötigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Ihr Unternehmen? Glauben Sie, Sie haben alle nötigen Details berücksichtigt? Wenn nein, dann sollten Sie das dringend ändern. Denn, Sie als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen! Sie sind in der Verantwortung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung, Verhinderung von Berufskrankheiten und gesundheitsbedingten Gefahren zu treffen. Bei Verstößen müssen Unternehmer – je nach schwere – mit folgenden Rechtsfolgen rechnen:

  • Verlust des Versicherungsschutzes
  • arbeitsrechtliche Folgen (z.B. Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer)
  • zivilrechtliche Folgen (z.B. Verwarnungs- und Bußgelder)
  • Rückgriff der Versicherungsträger
  • etc.

Handeln Sie jetzt!
Sie haben Handlungsbedarf in Sachen Arbeitsschutz bzw. weitere Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter, beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen! Rufen Sie uns an: 030/548 118 02.

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